Information zum E-Rezept:
Das elektronische Rezept ist für gesetzlich Versichtere ausstellbar, die ein erstattungsfähiges Arzneimittel benötigen.
Privatrezepte aber auch nicht erstattungsfähige Medikamente (grünes Rezept) sowie Verbandsmaterialien und Hilfmittel können nicht elektronisch an die Krankenkassen geschickt werden.
Der Bestellvorgang für unsere Patienten ist so wie bisher. Entweder im persönlichen Kontakt, telefonisch, per Email oder Fax werden die nötigen Dauermedikamente oder Akutmedikamente von unseren Mitarbeiterinnen vorab ausgestellt. Nach Überprüfung durch die Ärzte wird dieses dann elektronisch mit einer digitalen Unterschrift versehen und damit zum Rezept-Fachdienst der Krankenkassen elektronisch übermittelt.
Dieses Rezept kann mit Hilfe der Gesundheitskarte in der Apotheke abgerufen bzw. eingelöst werden. Dies sollte deutschlandweit funktionieren. Als Alternative kann ein QR-Code übermittelt werden, mit dessen Hilfe jeder Patient auch bei seiner Online-Apotheke das Rezept einlösen kann. Der Dritte Weg ist über eine spezielle App, die von den Krankenkassen aber auch von der Gematik freigegeben wurde. Allerdings benötigt man dazu ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine PIN für seine Gesundheitskarte.
Bisherige Probleme, dass „kein Rezept“auf der Karte ist.
1. Solange das Rezept noch nicht unterschrieben ist, kann es nicht von der Apotheke abgerufen werden. Nach Bestellung sollte es am nächsten Nachmittag abrufbar sein. (Bestellung bis 11 Uhr werden in der Regel am selben Tag unterschrieben)
2. Die Versichtertenkarte sollte im Quartal in der Praxis vorgelegen haben.
3. Teilweise kommt es in den Apotheken zu Internet-Abbrüchen, woraufhin der Konnektor, der die sichere Verbindung aufbaut, sich abschaltet. Dadurch passiert es, dass trotz signiertem Rezept in der Apotheke keines auf der Karte gefunden wird.